[Fb10-ba_studiengruppe_30_ws_2021-22] Wichtige Änderungen zur Bachelorarbeit

Dekanat SW dekanat-sw at fh-muenster.de
Mo Feb 28 17:25:32 CET 2022



Liebe Studierende des BA-Studiengangs Soziale Arbeit,



hiermit möchte ich Sie gerne über wichtige Änderungen der Prüfungsordnung informieren, die die Anmelde- und Abgabefristen für die BA-Arbeiten sowie die Abschaffung des Kolloquiums zur BA-Arbeit betreffen, die der Fachbereichsrat am 9.2.22 beschlossen hat und die nun ab dem 1.3.22 in Kraft treten.



1.      Neue Anmelde- und Abgabefristen für die Bachelorarbeit:

Der Fachbereichsrat hat eine Flexibilisierung der Anmelde- und Abgabefristen für Bachelorarbeiten beschlossen. Die Anmeldung zur BA erfolgt im Wintersemester in der Zeit vom 01. September bis zum 31. Januar, im Sommersemester in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Juli. Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt spätestens jeweils drei Monate vor Ablauf des Folgesemesters, bei einer Anmeldung im Wintersemester also spätestes zum 31. Mai, bei einer Anmeldung im Sommersemester zum 30. November.



2.      Abschaffung des Kolloquiums

Der Fachbereichsrat hat zudem die Abschaffung des Kolloquiums in seiner bisherigen Form beschlossen. Ersetzt wird das Kolloquium durch ein für die Lehrenden verpflichtendes Angebot für ein Reflexionsgespräch. Der neu gefasste § 11 der Besonderen Bestimmungen der PO für den BA-Studiengang Soziale Arbeit lautet nun:



Wird die Bachelorarbeit mit mindestens ausreichend bewertet, so ist dem Kandidaten bzw. der Kandidatin in einem angemessenen zeitlichen Abstand von max. 4 Wochen nach Übermittlung der Note seitens des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin das Angebot für ein Reflexionsgespräch zur Bachelorarbeit zu unterbreiten. Wird das Angebot von dem Studierenden bzw. der Studierenden angenommen, so muss dem Studierenden bzw. der Studierenden das Gutachten zur Bachelorarbeit mindestens eine Woche vor dem Gespräch seitens des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin zur Verfügung gestellt werden. Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen nach § 25 Abs. 3 AT PO bleibt davon unbenommen. Bei dem Reflexionsgespräch handelt es sich nicht um eine Prüfungsleistung.



Diese neuen Regelungen ab dem 1.3.2022. Das bedeutet, dass für jene Arbeiten, die im BA-Studiengang Soziale Arbeit ab diesem Zeitpunkt angemeldet werden, das Kolloquium entfällt. Die Änderungsordnung finden Sie im Anhang dieser Mail.



Herzliche Grüße,

Mirko Sporket



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Prof. Dr. Mirko Sporket

FH Münster | University of Applied Sciences | Fachbereich Sozialwesen

Dekan, Qualitätsbeauftragter, Promotionsbeauftragter

Professur für Soziologie mit den Schwerpunkten Alter(n) und Demografie

Friesenring 32 |Raum R 159 | 48147 Münster

Tel          +49-251-8365705

Fax         +49-251-8365702

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