[Fb10-ba_studiengruppe_30_ws_2021-22] Anmeldung und Einreichen der Abschlussarbeit

Dekanat SW dekanat-sw at fh-muenster.de
Mo Feb 28 17:28:52 CET 2022


Liebe Studierende,



nach den Beschlüssen des Fachbereichsrates am 17.11. und den Beschlüssen des Prüfungsausschusses am 1.12. vereinfachen wir mit Beginn des Sommersemesters 2022 den Datenaustausch zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Prüfungsamt. Wir schaffen verbindliche, ausschließlich digitale Austauschmöglichkeiten ohne Unterschiften. Mit den entstehenden Freiheiten übertragen wir auch Verantwortung. Vor allem ist es notwendig, dass Sie ausschließlich ihre FH-E-Mail-Adresse für den Datenaustausch innerhalb der FH Münster und insbesondere mit dem Dekanat und Prüfungsamt verwenden.

Ab dem 1.3.2022 gelten die folgenden Regelungen:



1. Anmeldung der Thesis

*       Reichen Sie bitte das vom Prüfungsamt herausgegebene (neue) Anmeldeformular per Mail ausschließlich als PDF-Dokument (keine Fotos, Screenshots) beim Prüfungsamt von Ihrer FH-E-Mail-Adresse per Mail ein. Dieses weist keine Unterschriften auf.
*       Mit der Anmeldung sollten Sie regelhaft neben dem Vorschlag für den Titel der Thesis, die:den Erstgutachtende:n und auch die/den Zweitgutachtende/n vorschlagen.
*       Sie müssen – indem Sie aktiv ein Kreuz setzen - bestätigen, dass Ihnen erstens die Bestätigung der:s Erstprüferin:s und auch der:s Zweitprüferin:s, sofern Sie diese:n benennen, vorliegen, die Begutachtung der Thesis zu übernehmen, sowie zweitens, dass die Abstimmung des Themas mit dem:r Erstprüfer:in wortgetreu erfolgt ist. Diese Bestätigung müssen Sie im Zweifelsfall dem Prüfungsamt vorlegen können. Ein Zweifelsfall entsteht, wenn Prüfende sagen, dass sie die Betreuung gar nicht oder für ein anderes Semester übernommen haben oder der Titel nicht stimmt.
*       Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich die Bereitschaft der Übernahme der Betreuung der Thesis und die wortgenaue Abstimmung des Themas schriftlich z.B. per Mail von den Betreuenden bestätigen lassen.
*       Stellen Sie ebenfalls sicher, dass die Zusage der Betreuungsübernahme für das Semester gilt, in dem Sie die Thesis anmelden und abgeben möchten.
*       Das Prüfungsamt wird den Prüfenden die Kopie der Zulassung zügig per Mail zusenden. Damit erhalten diese die Möglichkeit des Einspruchs bzw. der Korrektur.



2. Einreichen der Thesis

*       Senden Sie Ihre Thesis fristgerecht ausschließlich als PDF-Dokument von Ihrer FH-E-Mail-Adresse dem Prüfungsamt zu (pruefungsamt-sw at fh-muenster.de<mailto:pruefungsamt-sw at fh-muenster.de>).
*       Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Abgabe Ihrer Thesis so planen, dass Sie zumindest noch einen Tag Zeit haben, falls technische Probleme auftreten, diese zu beheben und die Thesis fristgerecht einzureichen. Es ist ärgerlich, wenn Sie kurz vor Abgabeschluss Ihre Thesis versenden wollen, dies aus technischen Gründen nicht funktioniert und Sie dann die Thesis nicht mehr fristgerecht abgeben können.
*       Sollte Ihre Thesis umfangreiches Datenmaterial beinhalten (z.B. Videos), die Sie nicht per Mail senden können, dann reichen Sie diese bitte mit einem Stick ein, den Sie im Prüfungsamt abgeben.
*       Jede Thesis muss auf der letzten Seite die nach §20 Abs. 3 AT PO geforderte Erklärung, dass die Thesis eigenständig verfasst wurde, enthalten. Diese Erklärung muss von Ihnen nicht mehr unterschrieben werden.



Seitens des Prüfungsamtes gibt es sehr viele weiterführende Informationen. Besuchen Sie gerne bei prüfungsrelevanten Fragen die folgende Internetseite:
https://www.fh-muenster.de/sw/pruefungsamt/pruefungsamt.php.



Beachten Sie bitte überdies die Informationen des Dekans, dass es mit Beginn des Sommersemester 2022 erstens geänderte Anmelde- und Abgabefristen für die Bachelorthesis im BA Präsenz-Studiengang gibt. Mit dem Beschluss des FBR am 9.2.2022 sind diese zu Ihren Gunsten wieder verlängert worden.

Zudem gilt zweitens für alle Studierende, die Ihre BA-Thesis im Präsenzstudiengang ab dem 1.3.2022 anmelden, dass es kein Kolloquium mehr geben wird. Stattdessen sind die Erstgutachter:innen verpflichtet, Ihnen ein Reflexionsgespräch anzubieten.



Mit freundlichen Grüßen

Hugo Mennemann



(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)







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